Nach einer Pressekonferenz in Folge einer Kabinettssitzung vom 26. Mai 2020, zeichnet sich ein Licht am Ende des Tunnels auch für Sportschützen im Allgemeinen ab. Ab 08. Juni soll nun, unter Beachtung und noch ausstehender Genehmigung eines Hygienekonzept, das Training in abgeschlossenen, überdachten Schießständen wieder möglich sein.
Dies würde nach drei Monaten auch wieder Schüsse im Virnsberger Schützenhaus ermöglichen. Genaue Infos folgen nach Bekanntgabe.
Infoschreiben des BSSB zu den Lockerungen
Online-Meldung des BSSB
Ab 8. Juni: Weitere Lockerungen für den Sport in Bayern
Der Bayerische Ministerrat hat auf Grundlage der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) weitere Lockerungen der Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen beschlossen. Diese sind im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Mai 2020 zusammengefasst. Sie sind für den Sportbereich insbesondere ab dem 8. Juni 2020 gültig und ergänzen die bereits bestehenden Erlaubnisse.
Weitere Lockerungen sind in einem vom bayerischen Innenministerium erarbeiteten Stufenplan vorgesehen, aber aktuell noch nicht näher terminiert.
Sobald eine entsprechende Anpassung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und damit eine Präzisierung der Kabinettsbeschlüsse vorliegen, werden wir hierzu wieder berichten.
Neu: Training in Raumschießanlagen
- Ab 8. Juni erlaubt: Das Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen.
- Voraussetzung: Erforderliche Abstandsregeln und Hygienekonzept. Weitere Präzisierungen folgen.
Voraussetzung: Schutz- und Hygienekonzept
- Die nun erreichten Lockerungen gehen u.a. auf einen engen Fachaustausch des BSSB mit dem bayerischen Innenministerium zurück. So hat der BSSB ein Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet, das speziell auf den schießsportlichen Betrieb abgestellt ist.
- Dieses Konzept haben wir dem bayerischen Innenministerium zur weiteren Prüfung vorgelegt. Sobald eine diesbezügliche Freigabe erfolgt, wird der BSSB das Schutz- und Hygienekonzept seinen Mitgliedsvereinen als Vorlage zur weiteren Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen.
- Das Vorliegen eines solchen, sportarten- bzw. wettkampfspezifischen Schutz-/Hygienekonzepts vor Ort am Schießstand ist zwingende Voraussetzung zahlreicher der nun erfolgenden Lockerungen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen in Bayern.
Neu: Training im Freien in 20er-Gruppen
- Eine Auflage für das Schießtraining im Freien und in halboffenen/teilgedeckten Schießständen war bislang die „Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen.“
- Diese Auflage wird gelockert: Der Trainingsbetrieb im Freien ist ab dem 8. Juni allein, zu zweit oder in Gruppen von bis zu 20 Personen (inklusive Trainer und Aufsicht) zulässig.
- Voraussetzung: Erforderliche Abstandsregeln und Hygienekonzept. Weitere Präzisierungen folgen.
Neu: Wettkampf im Freien
- Ab 8. Juni erlaubt: Der Wettkampfbetrieb kontaktloser Sportarten im Freien.
- Voraussetzung: Erforderliche Abstandsregeln und Hygienekonzept. Weitere Präzisierungen folgen.
Neu: Training des nichtolympischen Spitzen- und Leistungssports
- Ab 8. Juni erlaubt: Der Trainingsbetrieb auch für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sog. nichtolympischer Sportarten.
- Voraussetzung: Erforderliche Abstandsregeln und Hygienekonzept. Weitere Präzisierungen folgen.
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