Die Corona-Inzidenzwerte sinken erfreulicherweise. Anders als im Jahr 2020, als noch die sogenannte Corona-Ampel über Öffnung und Schließung entschied, obliegt diese Entscheidung nun einer Kollektentscheidung aus der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde und dem bayerischen Gesundheitsministerium für den jeweiligen Landkreis. Dabei muss die Kreisverwaltungsbehörde akitv einen entsprechenden Antrag auch für das Sportschießen im Innenbereich stellen.
Sollte eine entsprechende Freigabe erfolgen, so können am Schießstand alle Stände belegt werden, ein Abstandskonzept muss bei der Ausübung des Sports nicht eingehalten werden. Der Mindestabstand ist aber ansonsten gültig.
BSSB-Schreiben zu Corona (11. Mai 2021)
Der SV Virnsberg prüft gerade, welche Voraussetzungen praktisch durchführbar sind. Dies schließt insbesondere die Überlegung ein, inwiefern ausreichend negativ getestete oder doppelt geimpfte Schießstandaufsichten regelmäßig zur Verfügung stehen können, um den Trainingsbetrieb unter den gegebenen Umständen zu ermöglichen.
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