Corona-Virus
Zuschauer bei Wettkämpfen ab dem 19. September wieder erlaubt

Der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) veröffentlichte am 09. September 2020 eine Zusammenfassung der neuesten Informationen in Hinblick auf die Corona-Pandemie auf seiner Homepage (www.bssb.de).
In den Tagen zuvor veröffentlichte Team Sport-Bayern (TSB), ein Zusammenschluss von 31 Sportfachverbänden mit insgesamt 3,6 Millionen Sportlerinnen und Sportler in Bayern ein Schreiben an den Bayerischen Innenminister Joachim Hermann. In der Forderung nach Gleichschaltung von Sport und Kultur sollte unter anderem wieder die Möglichkeit erlaubt werden, beispielsweise mit Zuschauern Sportwettkämpfe abhalten zu können. Der Bayerische Sportschützenbund mit rund einer halben Million Mitgliedern ist nicht Mitglied im Landessportverband. Möglich, dass dies der Grund war, weshalb die Bayerischen Schützen offiziell nicht das Schreiben mit Unterzeichnung mitgetragen hatten.

Informationsschreiben des BSSB (09.09.2020)

  • Nach der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) ist die Nutzung unserer Schießstände bzw. Schützenheime und der Schießbetrieb an unseren Schießständen unter besonderen Auflagen möglich.
  • Generelle Voraussetzung ist das Vorliegen sowie Einhalten eines entsprechenden Hygienekonzepts, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden muss.
  • Die zu beachtenden Auflagen für den Schießbetrieb finden sich vorrangig in §9 der benannten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dieser regelt sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb im Freien wie im Innenbereich. Er stellt einen Mindestrahmen dar, der bußgeldbewehrt einzuhalten ist.
  • Die zu beachtenden Auflagen für sonstige Veranstaltungen finden sich vorrangig in §5 der benannten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dieser regelt Vereinsveranstaltungen sowohl im Innenbereich als auch im Freien. Er stellt einen Mindestrahmen dar, der bußgeldbewehrt einzuhalten ist.
  • Sobald sich schießsportrelevante Änderungen bzw. Aktualisierungen der staatlichen Vorgaben ergeben, werden diese zeitnah auf unserer Homepage an dieser Stelle veröffentlicht.
  • Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8. September 2020 wieder schießsportrelevante Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen.
    • So werden unter besonderen Auflagen und Personenobergrenzen ab dem 19. September 2020 wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen (entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen) zugelassen.
      • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zugelassen und unter freiem Himmel höchstens 200.
      • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen können 200 Zuschauer in geschlossenen Räumen und bis zu 400 unter freiem Himmel dabei sein.
      • Darüber hinaus gilt für Zuschauer eine Maskenpflicht auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.
    • Auch werden ab dem 19. September 2020 Schankwirtschaften grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen.
    • Sobald die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst wurde, werden wir hierzu an dieser Stelle Konkretes berichten und ggf. unsere BSSB-Musterhygienekonzepte weiter anpassen.
    • Den Bericht aus der benannten Kabinettssitzung finden Sie hier.

BSSB-Musterhygienekonzept Wettkampf:

Webmaster      10.09.2020, 00:14 Uhr | Update: 10.09.2020, 00:09 Uhr
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