In einem aktuellen Schreiben ist ein neues Sicherheitsblatt insbesondere "für alle Wettbewerbe auf der Olympia-Schießanlage Hochbrück" durch den DSB heraus gegeben worden. Die neuen Regelungen umfassen auch Punkte, die für Schützen relevant sind, die nicht auf der angesprochenen Anlage unterwegs sind.
So heißt es im Absatz für Luftdruckwaffen wörtlich:
Alle Luftdruckwaffen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen
für den Wettkampf zur Verfügung steht) (sic!) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehn sein.
Empfohlen wird eine neonfarbene Kunststoffschnur - (mit sichtbarem Überstand an der Lademulde und an der
der Mündung) oder eine zugelassene Mündungsabdeckung.
(Die bisher vielfach verwendeten Sicherheitsstöpsel sind nicht mehr gerne gesehen und werden
ab 2017 verboten (Begründung: beim Schließen der Lademulde wird die anhängende Fahne abgeschnitten und der Kunststoffstöpsel
verbleibt im Lauf. Damit wird die Waffe eigentlich geladen)).
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