Nach drei Monaten Corona-Stillstand und zum Schutz aller Beteiligten, nimmt der SV Virnsberg am Freitag, 04. Februar wieder den Trainingsbetrieb auf. Unter konsequenter Beachtung der rechtlichen und hygienischen Vorschriften öffnet das Schützenhaus dann wieder im Rhythmus Freitag-Dienstag seine Türen zu den gewohnten Zeiten.
Für weitere Informationen verweisen wir an die Corona-Zusammenfassung des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB).
Sportleiter Peter Reeg gab die Öffnung und die geltenden Regelungen entsprechend bekannt
Hallo zusammen,
durch die aktuellen Beschlüsse der Regierung werden wir ab kommenden Freitag den reinen Trainingsbetrieb unter bestimmten Umständen wieder aufnehmen.
- alle Schützen müssen 2G+ erfüllen oder nachgewiesener Schüler mit regelmäßiger Testung sein. Hierbei muss immer (!) der Impfausweis, Schnelltestnachweis oder Test vor Ort und entsprechend der Schülerausweis mitgeführt werden. (Der Schützenverein wird keine Tests bereitstellen, beim Testverfahren vor Ort müssen Schnelltests von daheim mitgebracht und vor Ort beaufsichtigt werden)
- alle Aufsichten müssen lediglich 2G erfüllen, also keinen Test, aber vollständig geimpft und/oder genesen sein gemäß aktueller Bestimmung.
- Ausnahmen für „Geboosterte“ und für Personen, die nach vollständiger Immunisierung erneut eine Corona-Infektion überstanden haben: Vollständig geimpfte Personen, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, bedürfen keinen zusätzlichen, negativen Testnachweis beim Zugang. Die bis zum 12. Januar vorgegebene Wartefrist von 14 Tagen nach der Auffrischungsimpfung entfällt. Die Ausnahmeregelung für „Geboosterte“ gilt nun bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung.
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