Die Pandemie wirkt sich mit ersten Einschränkungen nun wieder direkt auf das Vereinsleben aus. Die bisherige Zugangsregelung gemäß des 3G-Standards wird nun auf 3G-Plus verschärft. Das Betreten des Schützenhauses Virnsberg ist somit ab sofort nur noch mit FFP2 erlaubt und nur in Kombination eines Genesenen- oder Geimpften-Nachweis. Alternativ hierzu erlaubt auch ein gültiger PCR-Test den Zugang.
Der SV Virnsberg wird diese Vorgaben weiterhin strikt kontrollieren.
Der bayerische Ministerrat hat am 3. November 2021 Änderungen der bayerischen Infektionsschutzvorgaben beschlossen, die am Samstag, den 6. November 2021, in Kraft treten: u. a.
- Krankenhausampel gelb – gilt landesweit, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder - das ist neu - landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind: Maskenstandard ist die FFP2-Maske. Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3GRegeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: d. h., dass in den geschlossenen Raum unserer Schießstände nur noch Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete Zutritt erhalten – der Schnelltest sowie der Selbsttest genügen nicht mehr.
- Krankenhausampel rot – gilt landesweit, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind: Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Ausgenommen werden hier u.a. die Gastronomie (hier bleibt es bei 3G plus). Bei unserer außerschulischen Aus- und Fortbildung gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit mit Schnelltest (3G). Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt u.a. für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen).
- Regionale Hotspotregelung: In Landkreisen, die (1) zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich (2) eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt.
Das bayerische Kabinett kündigt ausdrücklich Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen an genauso wie die konsequente Ahndung von Verstößen.
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