Bayerischer Sportschützenbund
Unterstützung für die vom Hochwasser betroffenen Vereine und Schützen - Hochwasser

Der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) ruft angesichts der Hochwasserkatastrophe, insbesondere in Niederbayern, dazu auf, die geschädigten Vereine und Schützen durch eine Spende zu unterstützen. Unter dem Motto "Hochwasser Schützen Hilfe" wurde heute von der Geschäftsstelle des BSSB ein Flyer an alle Vereine und Gaue mit dem Spendenaufruf verschickt.

Flyer des Bayerischen Sportschützenbundes

Die Nachricht im Original:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister,

das Jahrhunderthochwasser ist auch an unseren Schützenvereinen nicht spurlos vorüber gegangen. Schnelle Hilfe ist daher für die von den Fluten geschädigten Vereine erforderlich und unsere Schützensolidarität gefragt. Aus Deggendorf liegen uns bereits erste Meldungen über beschädigte Schützenhäuser vor.
Die Aktion „Hochwasser – Schützen-Hilfe“ soll die größte Not lindern und eine schnelle Unterstützung für Mitgliedsvereine gewährleisten, deren Schützenhaus durch die Flut beschädigt oder zerstört wurde.

Bitte unterstützen Sie unsere Schützenkameraden durch eine Spende!

Bankverbindung:

Bayerischer Sportschützenbund e.V.
Hypo-Vereinsbank Gauting
Konto: 840 000
BLZ: 700 202 70
Kennwort: Flut

Schadensmeldung betroffener Vereine:

Vereine, deren Schützenhaus durch das Hochwasser beschädigt oder zerstört wurde, melden dies bitte über den Gauschützenmeister an die Geschäftsstelle des BSSB (nina.jacobi@bssb.de , Tel. 089/316949-17 oder per Post).

Der BSSB wird über die Verteilung der Spendengelder informieren.
Zuschussantrag Schießstättenbau in Katastrophenfällen:
Vereinen, deren Schützenhaus durch das Hochwasser beschädigt wurde, wird darüber hinaus dringend empfohlen mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen (Herr Heidel, alexander.heidel@bssb.de , 089/316949-17). In derartigen Katastrophenfällen ist ein staatlicher Zuschuss zu den notwendigen Baumaßnahmen von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten möglich (sonst 25 %). Die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns wird in diesen Fällen vorrangig erteilt. Der BSSB steht in Kontakt mit den Behörden, um einen unbürokratischen Ablauf zu gewährleisten.

Landesschützenmeister Wolfgang Kink appelliert an den Kameradschaftsgeist, den Schützenvereinen, denen die Basis für einen geregelten Schießbetrieb genommen wurde, möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen. Gerade in solchen Situationen zeige sich die wichtige Aufgabe unserer Vereine für die Gesellschaft.

Wir danken für Ihre Unterstützung!

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle (089/316949-17).

Bitte leiten Sie diese Nachricht an Ihre Vereine weiter.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Heidel
(Geschäftsführer)

Webmaster      07.06.2013, 16:54 Uhr | Update: 28.02.2020, 09:02 Uhr      Archiviert am 30.12.2013
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